Haftpflichtschaden

Sie haben unverschuldet einen Verkehrsunfall? ​ Im Schadenfall sind die Kosten und Erstellung eines Kfz-Gutachtens Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Somit muss der Schadenverursacher oder dessen Versicherung die angefallenen Gutachterkosten gem. der Regelung §249 BGB tragen. Somit ist der komplette Begutachtungsprozess für Sie kostenlos. Zudem ist gesetzlich verankert, dass Sie im Schadenfall die freie Wahl des Sachverständigen haben. ​ Das Gutachten bildet die Grundlage für die Abwicklung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder der gegnerischen Versicherung. Das Gutachten stellt die vollständige, fach- und sachgerechte Beweissicherung über Fahrzeugzustand, Schadenhöhe und den Schadenumfang sicher.

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Kontakt

Gutachter-Zentrale 24

Feldstr. 5, 82166 Gräfelfing

+49172-7397018

gutachterzentrale24@web.de

Was wir tun

Wertgutachten

...sind eine wichtige Orientierungshilfe vor Kauf oder Verkauf eines historischen Fahrzeugs. Auch für die Kfz-Versicherung sind Kurzbewertung und Wertgutachten relevant: Auf Basis der Bewertung berechnen sich Versicherungs­summe und Prämienhöhe. Um auch im Schadenfall in voller Höhe abgesichert zu sein, sind Wertgutachten von großen Vorteil.

Schadengutachten

Dies bildet die Grundlage für die Abwicklung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder der gegnerischen Versicherung. Das Gutachten stellt die vollständige, fach- und sachgerechte Beweissicherung über Fahrzeugzustand, Schadenhöhe und den Schadenumfang sicher.

Kostenvoranschläge

Bei geringfügigen Schäden an Ihrem Fahrzeug (Bagatellschaden) benötigt die Versicherung oft nur einen Kostenvoranschlag um der Schadenminderungspflicht nachzugehen. 

Schaden- Unfallgutachten 

Dies bildet die Grundlage für die Abwicklung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder der gegnerischen Versicherung. Das Gutachten stellt die vollständige, fach- und sachgerechte Beweissicherung über Fahrzeugzustand, Schadenhöhe und den Schadenumfang sicher. ​ Dies beinhaltet: -Reparaturdauer in Arbeitstagen -Nutzungsausfallentschädigung pro Tag und deren Fahrzeuggruppe -Umbaukosten für Sonderanbauten -Angabe der Wertminderung, falls der Wert des Fahrzeugs dadurch gemindert ist -Ermittlung des Rest- und Wiederbeschaffungswerts im Falle eines Totalschadens -Dokumentation jeglicher Fahrzeugdaten -Detaillierter Schadenumfang und Darstellung aller beschädigten Baugruppen sowie ausführliche Aufführung aller benötigen Ersatzteile und Preise.

Reparatur- und Nutzungsausfallbestätigung 

Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadenabwicklung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Hauptsächlich findet sie Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung und in der Regel um die Nutzungsausfallzeit sicherzustellen. ​ ​Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schädenvorersthäufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiedebeschaffungswert abzüglich Restwert) ab. Statt dem Ausgleich der Reparaturkosten wird hierbei ein "unechter Totalschaden" zu Grunde gelegt. Unecht bedeutet, dass es sich zwar um einen Reparaturfall handelt, wirtschaftlich jedoch gesehen die Abwicklung über den Wiederbeschaffungsaufwand günstiger ist, als die Abrechnung auf Reparatur. Ohne Nachweis wird die Versicherung stets den günstigsten Weg der Regulierung wählen. 

Begutachtung aller Fahrzeuge PKW
Kleintransporter, Motorräder, Sportwagen, Oldtimer... 

24 Std 
Die Gutachter-Zentrale24 ist der richtige Partner im Unfallgeschäft. Innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung Ihres Fahrzeugs, liegt das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung zur weiteren Bearbeitung vor.

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